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Zeitschrift Die Ganztagsschule

"Die Ganztagsschule" erscheint dreimal im Jahr.

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Jahrbuch Ganztagsschule 2012

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Handbuch Ganztagsschule

Programmatik des Ganztagsschulverbandes

1. Ziele des Ganztagsschulverbandes

Kinder und Jugendliche brauchen in der Schule die bestmögliche Förderung, damit sie sich und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Nach den Erfahrungen im Ausland, aber auch in vielen deutschen Schulen kann eine Ganztagsschule Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten bieten als eine Halbtagsschule: Mehr Zeit kann eine bessere Rhythmisierung des Schultages, zusätzliche Lernangebote sowie Freizeitaktivitäten ermöglichen.

Ein effektives Bildungssystem muss die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Anforderungen der Zukunft berücksichtigen. Wissensvermittlung, Persönlichkeitsbildung und Handlungsorientierung können dabei Hand in Hand gehen. Die erweiterten Lernangebote der Ganztagsschule bieten dafür beste Bedingungen. Das erkennen Politikerinnen und Politiker, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, vor allem aber erkennen es die Bürger selbst: Jeder zweite Bundesbürger wünscht sich mehr Ganztagsschulen*.

Der Ganztagsschulverband, der gemäß Satzung die Idee der Ganztagsschule fördern will, versteht sich als ein Forum, das durch Erfahrungsaustausch und Diskussion die Entwicklung der Ganztagsschulen begleitet und Maßstäbe für ihre Qualität benennt. Damit die Ganztagsschulen ihre Aufgaben überall in Deutschland gut erfüllen können und nicht unter der Hand zu bloßen Schüler-Aufbewahrungsinstituten werden (Halbtagsschule mit "Suppenausgabe" und Freizeitangeboten), hat er eine Reihe von Erfordernissen herausgearbeitet, zu deren Durchsetzung er die Verantwortlichen in Bildung und Wissenschaft auffordert.

Auch angesichts der Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudie PISA der OECD (2001)** hält der Ganztagsschulverband die Ganztagsschule in Deutschland für dringend notwendig: sie muss allen Eltern, die dies wünschen, in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. In vielen Ländern Europas sind Ganztagsschulen längst die vorherrschende oder gar einzige Form der Schulorganisation.

Kurz- und mittelfristig erwartet der Ganztagsschulverband daher von den Bundesländern

  • einen bedarfsgerechten Ausbau von gebundenen oder offenen Ganztagsschulen in allen Regionen mit zumutbaren Schulwegen für Schülerinnen und Schüler,
  • den Ausbau von Ganztagsschulen in der Grundschule und in allen Schulformen der Sekundarstufe I,
  • die Entwicklung eines anspruchsvollen Ganztagsangebotes (eine Kombination von Lern-, Förder- und Freizeitangeboten)
  • eine ausreichende Ausstattung der Ganztagsschulen
    • mit zusätzlichem pädagogischen Personal (Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, außerunterrichtliche Fachkräfte auf Honorarbasis),
    • Sachmitteln und Räumen.

2. Ganztagsschule

Eine Ganztagsschule gewährleistet, dass

    • allen Schülerinnen und Schülern ein durchgehend strukturiertes Angebot in der Schule an mindestens vier Wochentagen und mindestens sieben Zeitstunden angeboten wird,
    • Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler am Vormittag und am Nachmittag in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen,
    • erweiterte Lernangebote, individuelle Fördermaßnahmen und Hausaufgaben / Schulaufgaben in die Konzeption eingebunden sind,
    • die gemeinsame und individuelle Freizeitgestaltung der Schülerinnen und Schüler als pädagogische Aufgabe im Konzept enthalten ist,
    • ihre Angebote altersgerechte Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen fördernd aufgreifen,
    • alternative Unterrichtsformen wie z. B. Projektarbeit ermöglicht werden,
    • das soziale Lernen begünstigt wird,
    • die Schule den Schülerinnen und Schülern an allen Schultagen ein warmes Mittagessen anbietet,
    • eine ausreichende Ausstattung mit zusätzlichem pädagogischen Personal, mit einem erweiterten Raumangebot und mit zusätzlichen Lehr- und Lernmitteln vorhanden ist,
    • die Organisation aller Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schule steht.

Gegenwärtig werden in Deutschland zwei Formen von Ganztagsschulen diskutiert und praktiziert, die gebundene und die offene. Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsschulen sind verpflichtet, sowohl vormittags als auch nachmittags am Unterricht und den Angeboten der Schule teilzunehmen. Demgegenüber bietet die offene Ganztagsschule vormittags verbindlichen Unterricht an, während die Nachmittagsangebote auf freiwilliger Basis stattfinden. Die Grundstrukturen der beiden Ganztagsschulmodelle sollen im folgenden näher beschrieben werden.

Merkmale der gebundenen Ganztagsschule sind:

    • Der verpflichtende Unterricht wird auf Vor- und Nachmittage verteilt. Es ist sinnvoll, die langen Tage nicht in die herkömmlichen 45-Minuten-Stunden zu zerteilen, sondern längere Phasen (z. B. Doppelstunden) zu schaffen. Dabei wird auch fächerübergreifender Unterricht möglich. Das Organisationsprinzip erfolgt nach dem biologischen Rhythmus und/oder den Elternwünschen und/oder den unterrichtsorganisatorischen Prioritäten oder anderen pädagogischen bzw. weltanschaulichen Vorgaben.
    • Der Mittagstisch ist weitgehend obligatorisch, da die Schülerinnen und Schüler nachmittags Regelunterricht oder andere Präsenzzeiten haben.
    • Die Hausaufgaben sind konzeptionell eingebunden, zu Teilen auch in modifizierter oder substituierter Form (tägliche Übungs- und Ergänzungsphasen, daneben auch erhöhte Fachstunden oder obligatorische Arbeitsstunden).
    • Gebundene und ungebundene Freizeit findet sowohl vormittags als auch nachmittags an wechselnden Zeiten im Tagesablauf statt, zuweilen auch jahrgangs- oder klassenintegriert.
    • Fördermaßnahmen werden in der Zeitplanung des Tages an verschiedenen Stellen oder in gesondert ausgewiesenen klassen- oder jahrgangsbezogenen Differenzierungsstunden realisiert.
    • Projektunterricht erfolgt in stärkerem Umfang, als dies an offenen Ganztagsschulen der Fall ist, nicht ausschließlich nur am Nachmittag.
    • Neigungskurse, Hobbygruppen und Arbeitsgemeinschaften sind überwiegend nachmittags in obligatorischer oder teilobligatorischer Einbindung. Dabei werden auch außerschulische Fachkräfte einbezogen.
    • Neu entwickelte sowie modifizierte Unterrichtsfächer (z. B. Umweltkunde, Klassenforum, Museumsunterricht) und auch deutliche Anteile reformpädagogischer Unterrichtssequenzen (z. B. Freiarbeit, Wandzeitungsforum, offene Unterweisungszeit, Projektansätze) finden sich am Vor- und Nachmittag.

Merkmale der offenen Ganztagsschule sind:

    • Die verpflichtende Unterrichtszeit liegt vorwiegend in den Vormittagen. Der Unterricht erfolgt im Vergleich zur Halbtagsschule in modifizierter Form, da die Praxis der Hausaufgaben verändert werden muss.
    • Nach der Unterrichtszeit steht ein freiwilliger Mittagstisch zur Verfügung. Dabei ermöglichen Stadtteilschulen oft die häusliche Essensteilnahme mit anschließender Rückkehr.
    • Eine freiwillige Hausaufgabenbetreuung unter professioneller (pädagogischer) Aufsicht wird täglich angeboten.
    • Der Freizeitbereich findet am Nachmittag statt. Unter gebundenen Freizeitangeboten werden zeitlich festgelegte Arbeitsgemeinschaften mit verbindlicher Anmeldung, unter ungebundenen Freizeitangeboten werden Einrichtungen wie Spielecke, Schülerdisco, Leseraum, Billardkeller u. ä. verstanden.
    • Nachmittags gibt es Fördermaßnahmen unterschiedlicher Art (z. B. in Sprachen, Naturwissenschaften, Verhaltenstraining, aber auch Angebote der Spitzenförderung).
    • Die Arbeitsgemeinschaften und Kursveranstaltungen finden nachmittags statt. Sie sind thematisch ausgefächert unter Berücksichtigung des gegenüber der Halbtagsschule erweiterten Bildungsauftrages.
    • Nachmittags erfolgt der Projektunterricht, zuweilen auch nur an einzelnen Tagen. Ebenso verhält es sich mit Angeboten zur "Öffnung von Schule", Exkursionsvorhaben usw.
    • Nachmittags sind in einem zumeist breiten Spektrum Neigungs- und Hobbykurse anberaumt, oft als Schwerpunkt der offenen Ganztagsschule und zum Teil auch unter Einbeziehung von Eltern und Experten.
    • Neu entwickelte Unterrichtsfächer (z. B. praktische Ökologie, Familienunterricht, Stadtteilkunde, Werkstattunterricht) gibt es, angesiedelt je nach Stundentafelauslastung vor- oder nachmittags.

3. Halbtagsschulen mit Nachmittagsangeboten

Neben den Ganztagsschulen gibt es eine Reihe von Halbtagsschulen mit zusätzlichen Angeboten an einem oder mehreren Nachmittagen. In vielen Bundesländern arbeiten Schulen inzwischen immer öfter mit außerschulischen Jugendeinrichtungen zusammen, einerseits, um Kosten zu sparen, andererseits um die Schulen stärker in ihrem jeweiligen Umfeld zu verankern. Der Ganztagsschulverband befürwortet die Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen, Vereinen, Freien Trägern und anderen Einrichtungen.

Damit öffnet sich der Ganztagsschulverband als Ansprechpartner auch für Halbtagsschulen mit Nachmittagsangeboten. Er versteht sich als Forum zum Erfahrungsaustausch aller an diesen Schulen tätigen Kräfte und fördert die bildungspolitische Auseinandersetzung um deren Einrichtung und Gestaltung.

Zusätzliche Nachmittagsangebote an Halbtagsschulen sollen sich positiv auf den Unterricht und das Schulleben auswirken. Daher müssen aus der Sicht des Ganztagsschulverbandes folgende Merkmale vorhanden sein:

    • Die Leitungen der kooperierenden Einrichtungen müssen regelmäßige, verbindliche Absprachen über pädagogische Angebote und Maßnahmen treffen. Grundlage muss eine gemeinsame Einschätzung des Bedarfs an Nachmittagsangeboten (quantitativ und qualitativ) sein.
    • Die kooperierenden Einrichtungen müssen gemeinsam pädagogische Ziele und Aufgaben erarbeiten und gemeinsam auch Angebote für Schülerinnen und Schüler entwickeln und durchführen.
    • Die Kommunikationsstrukturen müssen vereinbart werden (z.B. gegenseitige Teilnahme an Konferenzen bzw. Dienstbesprechungen, Kooperation als ständiger Tagesordnungspunkt auf Dienstbesprechungen der Kooperationspartner).
    • Kooperationen werden auf der Grundlage verbindlicher Vereinbarungen geschlossen. Sie sollten längerfristig (z. B. für ein Schuljahr) angelegt, transparent und entwicklungsoffen sein.
    • Die Dienst- und Fachaufsicht für die am Nachmittag eingesetzten Kräfte verbleibt in der Regel bei dem Kooperationspartner, der die Kraft eingestellt hat. Das Weisungsrecht der Schulleitung (z. B. in Fragen des Hausrechts) bleibt davon unberührt.
    • Für Kooperationen müssen Ressourcen (Sach- und Personalmittel) rechtzeitig geplant und zur Verfügung gestellt werden.
    • Mittagessen sollte in der Regel angeboten werden.

Diese Merkmale gelten auch für Schulen, die nicht mit Jugendeinrichtungen kooperieren aber z.B. mit zusätzlicher Lehrerzuweisung, mit Elternhilfe oder mit bezahlten Teilzeitkräften Nachmittagsangebote realisieren.

(Beschluss des Bundesvorstandes vom März 2002)

*Quelle: 11. Repräsentativbefragung des Dortmunder Instituts für Schulentwicklungsforschung (IFS) im Jahr 2000
**Die Leistungen der deutschen Schülerinnen und Schüler im Jahr 2000 rangierten im unteren Drittel der Bewertungsskalen. In der Spitzengruppe sind Länder mit einem Ganztagsschulsystem.

4. Argumente Pro Ganztagsschule

Warum wir Ganztagsschulen einrichten sollten

Pädagogische Begründungen:

  • Die komprimierte Aussage zur Begründung von Ganztagsschulen lautet heute: "Mehr Zeit für Kinder". Eine nicht ganz so sparsame Formulierung hieße: "Kindgemäße Entwicklung, kindgemäßes Erkennen und Lernen brauchen mehr Zeit, als an Halbtagsschulen üblicherweise zur Verfügung steht, denn Schule ist mehr als Unterricht." Die Fragen nach der Qualität von Schule und einer kind- und jugendorientierten Pädagogik, die an ganztägig konzipierten Schulen zu Leitlinien der Realisation geworden sind, sind damit klar umrissen.
  • Betrachtet man die Argumente, die für eine ganztägige Konzeption sprechen, in der Praxis, so lässt sich unschwer erkennen, dass der erweiterte Zeitrahmen, der es erlaubt, Lernprozesse in Ruhe anzubahnen und sich entwickeln zu lassen, in besonderem Maße geschätzt wird. Die Harmonisierung der zwischenmenschlichen Beziehungen, die Möglichkeiten der Vermeidung oder Reduzierung von Stress-situationen und die Verbesserung des Unterrichts durch die Intensivierung von Zuwendung werden dabei als Grundlage charakterisiert, die allen schulischen Anstrengungen eine unersetzliche Basis und ein freiraumbetontes Bewegungsfeld bieten.
  • Die flexible Unterrichtsplanung in einem erweiterten täglichen Zeitbudget macht es möglich, beispielsweise einer physiologisch schwankenden Leistungsbereitschaft durch rhythmisierende Tageseinteilungen zu begegnen oder aber zusätzliche Unterrichts-angebote einzubauen, die im üblichen Kanon der Stundentafel nicht berücksichtigt werden können. Zu denken ist hier etwa an erweiterte Angebote im musischen Bereich, an neu konzipierte Unterrichtsfächer (z. B. Umweltkunde), an Sprachen außerhalb der ministeriellen Fremdsprachenregelung, an Arbeitsgemeinschaften der unterschied-lichsten Thematik oder überhaupt an kulturelle Angebote verschiedenster Art.
  • Nicht zu vergessen ist die Verantwortung tragende Arbeit einer gut beratenen Schülerselbstverwaltung, die für das Erlernen demokratischen Verhaltens unerlässlich ist. Zeitintensive Unterrichtsformen, die an reformbemühten Halbtagsschulen immer wieder durch systembedingte Vorgaben eingeschränkt werden, können an ganztägig arbeitenden Schulen besser verwirklicht werden. Dazu gehören die Formen des offenen Unterrichts, die Initiativen zum selbstständigen Lernen, die Freiarbeit, die Wochenplanarbeit, aber auch der handlungs- und projektorientierte Unterricht. Projektunterricht, den man am ehesten als Lebensunterricht, als kind- und jugendgerechten Unterricht bezeichnen könnte, lässt sich im rhythmisierten Tagesablauf in unterschiedlichen Phasen realisieren, so dass der aktuelle Lebens-bezug (oder Situationsanlass), der dem Projektgedanken zugrunde liegt, auch tatsächlich genutzt werden kann.
  • Eine besondere Stärke der Ganztagsschulen liegt in der adäquaten Förderung einzelner Schüler/innen. Die Förderung ist nicht von den erzieherischen, zeitlichen oder gar finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig, so dass im Sinne einer Chancen-gerechtigkeit besonders günstige Voraussetzungen geschaffen werden. Die ganztägige Schule verfügt über die notwendigen Arbeitsplätze, bei denen Schülerinnen und Schülern die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
  • Die Individualisierung der Fördermaßnahmen - an Halbtagseinrichtungen hauptsäch-liches Dilemma durch das Gebundensein an vormittägliche Stundenraster - ist im erweiterten Tagesablauf eher möglich, denn es können sowohl Einzelmaßnahmen zur Aufarbeitung individueller Schwierigkeiten als auch Hilfen unter Inanspruchnahme flexibler Gruppenbildung angeboten werden. Dazu gehört auch die Aufarbeitung von Defiziten bei deutschen Kindern (milieubedingte, schichtenspezifische oder auch individuelle Rückstände) und solcher bei Kindern ausländischer Eltern und Zuwanderer-kindern, gerade weil der verlängerte Tag differenzierte Fördermöglichkeiten gestattet und das ganztägige Verbleiben in der deutschsprachigen Schulumwelt günstige Einflüsse hinsichtlich der Sprachentwicklung zeitigt. Auch die soziale Einbindung der Schüler/innen für Mitschüler/innen ("Schüler helfen Schülern") kann inhaltlich wie strukturell ohne zeitlichen Druck geplant werden. Außerdem gewährleisten die facettenreichen Angebote die Berücksichtigung unterschiedlicher Begabungen. Somit kann also auch auf die Bedürfnisse der begabten oder mit besonderen Fähigkeiten und Talenten ausgestatteten Kinder und Jugendlichen eingegangen werden, für die die traditionelle Halbtagsschule weder zeitliche noch personelle Ressourcen hat.
  • Zum Bereich der individuellen Förderung gehört auch die Aufarbeitung der Hausaufgabenpraxis, ein schulisches Problemfeld, das schon in den Anfängen der Ganztagsschulbewegung zu den Begründungen eines verlängerten Schulalltags zählte. Zum einen ging es darum, die Eltern bzw. vorwiegend die Mütter von der leidigen Aufgabe zu befreien, "Nachhilfelehrerinnen der Nation" zu sein. Zum anderen lassen die Ganztagsschulkonzeptionen mit ihren modifizierten Unterrichts- und Zuwendungs-abläufen erwarten, dass die Hausaufgabentätigkeit ihren üblichen Stellenwert verliert und weitgehend durch integrierte Übungs- und Ergänzungsmaßnahmen innerhalb des Unterrichts ersetzt wird. Da die Fördermaßnahmen aus dem Unterricht erwachsen, kann die Zuwendung, oft durch die gleichen Lehrkräfte, inhaltsbezogener erfolgen, so dass abgehobene Aufgabenstellungen zum vorausgegangenen Unterricht, wie sie im Förderunterricht der Halbtagsschulen verbreitet sind, vermieden werden können. Man kann daher von einer gelungeneren Synthese von Unterricht, Fördermaßnahmen und Schul-(Haus-)aufgaben an ganztägig konzipierten Schulen sprechen, von einer Entlastung der Familien von einem nach Hause transferierten Schulstress und von einem schulischen Beitrag zur familiären Befriedung.
  • In diesem Zusammenhang wird auch das fragwürdige Nachhilfesystem außerschulischer Anbieter entbehrlich, das sich gegenwärtig mehr und mehr etabliert hat und letztlich keiner qualitativen Kontrolle unterliegt, außer der des Erfolgs innerhalb des kommerziellen Wettbewerbs.
  • Neben den Vorzügen der sinnvolleren Tageseinteilung, der Erweiterung und Veränderung von Unterrichtsinhalten und -abläufen sowie der günstigeren Individualisierungs- und Fördermöglichkeiten werden den ganztägigen Schulen die Bemühungen um die freizeitpädagogische Erziehung in Kohärenz mit der Konsum- und Medienerziehung zugute gehalten. Die ganztägige Verweildauer der Schüler/innen bringt es natürlich mit sich, dass der erweiterte Bildungsauftrag, wenn man Ganztagsschule nicht als verlängerte Halbtagsschule mit Suppenausgabe verstehen will, die immer wichtiger werdende Freizeitgestaltung in unserer Gesellschaft mit einschließt. Die ganztägige Schule entwickelt sich zum Ort selbstgewählter Freizeitbeschäftigungen, die vom Erlernen der Techniken sinnvoller Freizeitgestaltung in offenen und/oder gebundenen Freizeitaktivitäten bis zum verantwortlichen Umgang mit vielfältigen Beschäftigungs- und Mitwirkungsangeboten reichen.

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