Aktuelles aus Saarland

Überblick über den Stand der Ganztagsschulentwicklung

Rahmenbedingungen für die Einrichtung und den Betrieb von Ganztagsschulen

Grundlage für die „alten“ Ganztagsschulen ist die Verordnung – Schulordnung – über die Ganztagsschule vom 18.07.1988.

Sie regelt:

  • Grundsätze für den Ganztagsbetrieb,
  • zusätzliche Angebote (Arbeitsstunden, Freizeit, Mittagessen),
  • Erstellung eines Ganztagsschulkonzepts,
  • Personaleinsatz,
  • räumliche und sächliche Ausstattung.

Am 28.06.2002 hat die Landesregierung ein Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschule“ beschlossen. Die Rahmenbedingungen dazu sind:

  • möglichst flächendeckendes außerunterrichtliches Bildungs- und Betreuungsangebot an allgemein bildenden Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10,
  • Träger der freiwilligen Angebote können die Schulträger, öffentliche oder freien Träger sowie rechtsfähige Vereinigungen sein,
  • Personal: sozialpädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte der Schule (bis zu 5 Lehrerstun-den pro Gruppe bei Angeboten bis 16 Uhr) und sonstige in der Erziehung erfahrene Personen,
  • Kostenzuschuss bei Angeboten an fünf Wochentagen bis 16 Uhr in Höhe von 5.000 € pro Jahr und Gruppe, Rest Elternbeitrag,
  • Angebote in den Bereichen Hausaufgabenbetreuung, musische, sportliche und techni-sche Kurse.

Versorgungsgrad

Nach der Statistik der Kultusmionisterkonferenz (KMK) arbeiteten 99 allgemein bildende Schulen im Schuljahr 2002/03 als Ganztagsschulen. 4.721 Schülerinnen und Schüler nahmen am Ganztagsbetrieb teil. Das entsprach einem Anteil in Höhe von 4,3%.

Aktuelle Tendenzen

Einsatz der Bundesmittel des IZBB in den Ausbau von „Freiwilligen Ganztagsschulen“

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