Aktuelles aus Saarland
- Ganztagsschulen im Saarland
Überblick über den Stand der Ganztagsschulentwicklung
Rahmenbedingungen für die Einrichtung und den Betrieb von Ganztagsschulen
Grundlage für die „alten“ Ganztagsschulen ist die Verordnung – Schulordnung – über die Ganztagsschule vom 18.07.1988.
Sie regelt:
- Grundsätze für den Ganztagsbetrieb,
- zusätzliche Angebote (Arbeitsstunden, Freizeit, Mittagessen),
- Erstellung eines Ganztagsschulkonzepts,
- Personaleinsatz,
- räumliche und sächliche Ausstattung.
Am 28.06.2002 hat die Landesregierung ein Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschule“ beschlossen. Die Rahmenbedingungen dazu sind:
- möglichst flächendeckendes außerunterrichtliches Bildungs- und Betreuungsangebot an allgemein bildenden Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10,
- Träger der freiwilligen Angebote können die Schulträger, öffentliche oder freien Träger sowie rechtsfähige Vereinigungen sein,
- Personal: sozialpädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte der Schule (bis zu 5 Lehrerstun-den pro Gruppe bei Angeboten bis 16 Uhr) und sonstige in der Erziehung erfahrene Personen,
- Kostenzuschuss bei Angeboten an fünf Wochentagen bis 16 Uhr in Höhe von 5.000 € pro Jahr und Gruppe, Rest Elternbeitrag,
- Angebote in den Bereichen Hausaufgabenbetreuung, musische, sportliche und techni-sche Kurse.
Versorgungsgrad
Nach der Statistik der Kultusmionisterkonferenz (KMK) arbeiteten 99 allgemein bildende Schulen im Schuljahr 2002/03 als Ganztagsschulen. 4.721 Schülerinnen und Schüler nahmen am Ganztagsbetrieb teil. Das entsprach einem Anteil in Höhe von 4,3%.
Aktuelle Tendenzen
Einsatz der Bundesmittel des IZBB in den Ausbau von „Freiwilligen Ganztagsschulen“
