Aktuelles aus Schleswig-Holstein

Aktuelle Situation der Ganztagsschulentwicklung

29. Oktober 2004

Boom im hohen Norden

"Boom" und "Erfolgsprogramm" sind die Worte, die aus dem Kieler Kultusministerium in Sachen Ganztagsschule vermeldet werden. In ganz Schleswig-Holstein ist die Nachfrage der Schulen, Ganztagsschulen zu werden, ungebrochen: Allein in diesem Jahr sind 112 dazugekommen. Die Anträge auf Förderung im nächsten Jahr übersteigen die zur Verfügung stehenden Mittel bereits um ein Vielfaches.

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Überblick über den Stand der Ganztagsschulentwicklung

Rahmenbedingungen für die Einrichtung und den Betrieb von Ganztagsschulen

Eine Rahmengrundlage für Ganztagsschulen gibt es nur im § 5 Abs. 5 des Schulgesetzes, der Ganztagsunterricht für zulässig erklärt, wenn er freiwillig ist und eine Genehmigung des Kultusministeriums vorliegt. Die Stellenzuschläge sind für die verschiedenen Schulformen weitgehend angeglichen.

Die Landesregierung hat am 05.02.2002 eine „Richtlinie über Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen“ beschlossen. Sie enthält:

  • Förderung von offenen und flexiblen Ganztagsangeboten an Haupt-, Sonder- und Gesamtschulen in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt (Mittagstisch, Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Anregungen für gemeinsames und/oder eingeständiges Tun, Hausaufgabenhilfe, außerschulische und berufsorientierende Bildungsangebote, Spiel, Sport, Ruhepausen),
  • Angebote an mindestens zwei Tagen in der Woche mit mindestens sechs Zeitstunden,
  • Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten in Höhe von höchstens 30.000 € pro Schule und Jahr an Schulträger, freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, Eltern- und Schulvereine, sonstige Maßnahmen- und Projektträger; restliche Finanzierung über Kommune, Träger oder Eltern,
  • Am 02.07.2003 hat die Landesregierung Richtlinien zur Auswahl der Vorhaben und zur finanztechnischen Abwicklung der Bundesmittel des IZBB beschlossen. Sie enthalten für die Offenen Ganztagsschulen in Ergänzung zu den eben genannten Richtlinien:
  • unterrichtsergänzende Angebote an mindestens drei Wochentagen mit täglich mindestens sieben Zeitstunden,
  • Angebote umfassen Betreuungsangebote (insbesondere Hausaufgaben), Fördermaßnahmen für Schüler mit besonderem Bedarf und für besonders begabte Schüler, Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sowie Projekte der Jugendhilfe (außerschulische Jugendarbeit und Bildung) und ein Mittagessen,
  • zwei Lehrerwochenstunden für die Organisation des Ganztagsbetriebes,
  • Zuschüsse zu den Betriebskosten (insbesondere Personal für die Angebote) können über die o. a. Richtlinien beantragt werden.

Versorgungsgrad

Nach der Statistik der Kultusministerkonferenz (KMK) arbeiteten 23 allgemein bildende Schulen im Schuljahr 2002/03 als Ganztagsschulen. 11.365 Schülerinnen und Schüler nahmen am Ganztagsbetrieb teil. Das entsprach einem Anteil in Höhe von 3,6%.

Aktuelle Tendenzen

  • Kein weiterer Ausbau von „echten“ Ganztagsschulen;
  • statt dessen Umsetzung der Bundesmittel des IZBB nach den o. a. Richtlinien über den weiteren Ausbau von „Offenen Ganztagsschulen“ (bei den Gymnasien und den Gesamtschulen nur die Sekundarstufe I), die den KMK-Kriterien entsprechen. Die freiwilligen und additiven Angebote umfassen Betreuungsangebote (insbesondere für Hausaufgaben), Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf und für besonders begabte Schülerinnen und Schüler, Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sowie Projekte der Jugendhilfe, insbesondere der außerschulischen Jugendarbeit und Bildung.

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