Wie geht es weiter mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung? – Zivilgesellschaftlicher Dialog in Berlin

Von Alexander Scheuerer
Wie bekannt, hat der Bundestag und auch der Bundesrat dem Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt. So wird ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise eingeführt. Begonnen wird mit dem ersten Schuljahr und der Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab 2029 soll jedes Grundschulkind der Klassenstufe eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.
Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen vor. Der auch in den Ferien gilt – bis auf maximal 4 Wochen Schließzeit. Damit werden die Familien unterstützt und das Vorhaben soll für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung sorgen.
Dem waren Verhandlungen vorausgegangen und der Bundesrat stimmte einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu, der vorsieht:
- Der Bund stellt seine Finanzhilfen neben der Schaffung neuer Betreuungsplätze auch dem Erhalt bereits bestehender Betreuungsplätze zu.
- Höhere finanzielle Beteiligung des Bundes bei Investitionskosten
- Evaluation der Investitions- und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lud zu diesem Thema am 28.01.2025 zu einem zivilgesellschaftlichen Dialogs nach Berlin ein. Ziel der Veranstaltung war mit unterschiedlichen Akteur:innen:
- Einen gemeinsamen Blick auf den bisherigen Umsetzungsprozess zur Einführung des Rechtsanspruchs zu werfen.
- Die Frage erörtern, was die Teilnehmer:innen von der nächsten Legislaturperiode erwarten.
- Und ihre Wünsche und Vorstellungen formulieren, wie der Rechtsanspruch erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Absicht dahinter: Die Ergebnisse in die Koalitionsverhandlungen der nächsten Bundesregierung mit einzubringen.
Geleitet wurde die Veranstaltung von Marion Binder, zuständig für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, und Ingo Ruhmann, zuständig für die Infrastrukturförderung Schule. Als Methode wurde Walk an Talk zu drei Leitfragen gewählt:
- Was lief bei der bisherigen Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes erstaunlich gut, besser als erwartet?
- Wo sehen die Teilnehmer*innen die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung?
- In welcher Weise sollte die nächste Bundesregierung ihre Möglichkeiten nutzen, die Umsetzung zu erleichtern?
Fazit:
Die Methode ermöglichte einen offenen Austausch und die Ergebnisse wurden an Stelltafeln festgehalten. In der abschließenden Auswertung und Diskussion wurde ein durchaus kritischer Ausblick darauf geworfen, wie es mit dem Rechtsanspruch weitergehen kann. Insgesamt eine sehr gelungene Veranstaltung, die effektiv war, viele Ideen und Herausforderungen für die Akteur:innen bewusst machte und einen offenen und konstruktiven Austausch ermöglichte. Diese Art von Veranstaltung wünscht man sich häufiger!
Termine
Zugang zum Mitgliederbereich
Jetzt Mitglied im Ganztagsschulverband e.V. werden
und von Vorteilen profitieren …
- Exklusiver Mitgliederbereich
- Unterstützung und Austausch
- Kongresse auf Bundesebene
- Fachtage auf Landesebene
- Zeitschrift DIE GANZTAGSSCHULE