Qualität der Ganztagsangebote sichern: Mehr Fachkräfte und mehr Mittel

Laut dem Entwurf zum sächsischen Doppelhaushalt 2027/28 sollen jährlich nur noch 30 Millionen Euro für den Ganztag zur Verfügung stehen. Der Ganztagsschulverband Landesverband Sachsen und der Sächsische Lehrerverband kritisieren die weitere Kürzung der GTA-Mittel im Vergleich zu den Vorjahren (2024: 45 Mio. Euro, 2025: 35 Mio. Euro und 2026: 33 Mio. Euro) stark. Die Kürzung steht im deutlichen Widerspruch zu dem wachsenden Bedarf an qualitativ hochwertigen Ganztagsangeboten.
Der Ganztagsschulverband Landesverband Sachsen und der Sächsische Lehrerverband fordern angesichts des ab 1. August 2026 gesetzlich verankerten stufenweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung den Freistaat Sachsen auf, die Finanzierung der Ganztagsangebote angemessen abzusichern und zu erhöhen. Schulen, Horte und Kooperationspartner benötigen Planungssicherheit, um bereits bestehende Angebote zu erhalten und notwendige neue Angebote verlässlich aufzubauen.
Zwar wird Sachsen derzeit dem gesetzlichen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab der ersten Klasse quantitativ gerecht, allerdings können nicht jedem Kind die notwendigen qualitativ vielfältigen Ganztagsangebote angeboten werden.
Wir sehen großes Weiterentwicklungspotential bei der Qualität der Ganztagsangebote. Ein qualitativ gutes Ganztagsangebot braucht die enge Zusammenarbeit von Schule, Hort sowie weiteren außerschulischen Partnern. Nur durch die Verzahnung von Bildung, Erziehung und Betreuung kann ein echter Bildungserfolg garantiert werden.
Dem widerspricht aber der derzeitige Personalmangel an Schulen; tausende Abordnungen von Grundschullehrkräften an die Förder- und Oberschulen sowie an vielen Grundschulen fehlende Schulverwaltungsassistenzen und vollständige Schulleitungen. Allein die Organisierung des Ganztagsangebotes ist für zahlreiche Grundschulen, besonders im ländlichen Raum, eine kaum zu stemmende Aufgabe und trägt zur stetigen Überlastung bei.
GTA-Koordinatoren und Schulleitungen haben zudem mit erheblichen strukturellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Ganztagsangebote zu kämpfen. Aufgrund der Streichung von Anrechnungsstunden für zentrale Koordinationsaufgaben der Lehrkräfte durch das Maßnahmenpaket des SMK sind vielerorts Schulassistenten für die Ganztagskoordination zuständig. Die Anforderungen – insbesondere die Entwicklung tragfähiger pädagogischer Konzepte sowie die Organisation von Ganztagsangeboten – übersteigen jedoch vielfach die vorhandenen Ressourcen. Dies führt zu Überforderung der Lehrkräfte und Schulassistenten sowie zu Qualitätsverlusten des Ganztagsangebots. Auch Schulleitungen werden dadurch stärker mit der Aufgabe der Koordination belastet – oft ohne entsprechende strukturelle Unterstützung.
Wir fordern daher, dass die Koordination als eine professionelle pädagogische Aufgabe einer Lehrkraft anerkannt und mit entsprechenden Anrechnungsstunden honoriert wird – mit klaren Zuständigkeiten, qualifiziertem Personal und verlässlichen Zeitressourcen für die Planung, Organisation und Abstimmung im multiprofessionellen Team. Somit ist es notwendig, dass an jeder Grundschule mindestens eine Schulassistenz die Durchführung der Ganztagsangebote unterstützen kann, um auch bei u. a. notwendig ansteigenden Aufsichten, bei der Koordinierung der Fahrzeiten der Buskinder oder der wichtigen Vernetzung mit den Horten aktiv zu helfen.
Gleichzeitig fordern wir eine stärkere Zusammenarbeit der übergeordneten Ämter und Behörden (SMK und SMS sowie die nachgeordneten Behörden Landesschulamt und Landesjugendamt und auf kommunaler Ebene das Schulamt/Sachaufwandtsräger und Jugendamt), damit Schulen und Träger wirksam unterstützt werden. Um den Ganztag qualitativ weiterzuentwickeln, sollten ergänzend kommunale und regionale Qualitätszirkel für den Ganztag aufgebaut werden.
Hintergrund:
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird über das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs geregelt. Somit haben Kinder der ersten Klassenstufe August 2026 einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den nächsten Jahren soll der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert werden. Ab dem Schuljahr 2029/2030 steht dann allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu.
Für Rückfragen:
Christoph Bülau, Co-Vorsitzender des Landesverbands Sachsen des Ganztagsschulverbands e.V., E-Mail:
Christiane Dubiel, Co-Vorsitzende des Landesverbands Sachsen des Ganztagsschulverbands e.V., E-Mail:
Madeleine Helbig, Bildungspolitische Sprecherin im SLV und Vorsitzende des Fachverbandes Oberschulen, Tel.: 0151/75072992
Termine
Zugang zum Mitgliederbereich
Jetzt Mitglied im Ganztagsschulverband e.V. werden
und von Vorteilen profitieren …
- Exklusiver Mitgliederbereich
- Unterstützung und Austausch
- Kongresse auf Bundesebene
- Fachtage auf Landesebene
- Zeitschrift DIE GANZTAGSSCHULE

Lesen Sie die Zeitschrift "Unser Ganztag" ein Jahr lang kostenlos als Digitalausgabe. Über unsere Aktionsseite können Mitglieder ein Gratisabo mit vier digitalen Ausgaben abschließen – selbstverständlich ohne automatische Verlängerung. Ein weiterer Vorteil Ihrer Mitgliedschaft im Ganztagsschulverband. Der Zugang zur Aktion erfolgt über unseren Mitgliederbereich.


