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Auf­ruf zur Än­de­rung des Hes­si­schen Schul­ge­set­zes - Vor­schlä­ge für eine Ge­set­zes­än­de­rung im Hes­si­schen Schul­ge­setz §15

Wiesbaden, 22.08.2020
Die Ein­füh­rung der Halb­tags­schu­le an Grund­schu­len vor ca. 100 Jah­ren war eine bil­dungs- und so­zi­al­po­li­ti­sche, be­son­ders aber eine päd­ago­gi­sche Fehl­ent­wick­lung in Deutsch­land und in Hes­sen.

Gefördert und unterstützt wurde diese Entwicklung durch die Not nach Ende des 1. aber auch 2. Weltkrieges, durch fehlenden Schulraum und fehlende Lehrer.

Diese ›Notsituation‹ ist seit mindestens 50 Jahren weitestgehend bereits beendet. Aktuell bestehende räumliche und personelle Engpässe können behoben werden. Trotzdem ist man bisher nicht wieder zur Ganztagsschule zurückgekehrt. Auf die Gründe soll hier nicht näher eingegangen werden.
Inzwischen ist besonders durch die schlechten Ergebnisse bei PISA 2000 eine erneute Diskussion zur Wiederbelebung der Ganztagsschule entfacht. Der Ausbau von Ganztagsangeboten wurde verstärkt aufgenommen, allerdings als sozialpolitische Maßnahme in Form überwiegend freiwilliger Angebote bzw. Betreuungsangebote am Nachmittag, ohne dass die grundsätzliche Struktur der Halbtagsschule verändert wurde. Besonders die Ergebnisse der StEG-Studien haben deutlich gemacht, dass zwar die Vereinbarkeit von Schule und Berufstätigkeit von Eltern verbessert wurde, es aber zu keinem Abbau von Bildungsungerechtigkeit kam und die Leistungsschere nach wie vor weit auseinander liegt. Inzwischen hat sich nach der neuen Bildungsstudie 2020 der Anteil der Schüler*innen ohne Hauptschulabschluss wieder erhöht. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Schule und besonders die Ganztagsschule für Kinder und Jugendliche ist.
Ab 2025 soll es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geben. Dies sollte jedoch nicht so verstanden werden, dass ab 2025 lediglich Halbtagsschulen mit freiwilliger Nachmittagsbetreuung angeboten werden.
Um einer erneuten bildungspolitischen und pädagogischen Fehlentwicklung entgegenzuwirken, fordert der Ganztagsschulverband Hessen daher eine Gesetzesinitiative zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz an einer gebundenen und rhythmisierten Ganztagsgrundschule bis mindestens 14.30 Uhr in Weiterentwicklung des Paktes für den Nachmittag/Ganztag.

Die Stundentafel laut Hess. Schulgesetz sollte ergänzt werden durch Lernzeiten, Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote auch in Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern. Der Tagesablauf wird entsprechend rhythmisiert mit Unterrichts-, Bildungs- und Freizeitangeboten am Vor- und Nachmittag. Die Mittagspause sollte ein gemeinsames warmes Mittagessen als Teil des pädagogischen Konzeptes beinhalten.
In den Jahrgangsstufen 1 - 4 finden verbindliche Unterrichts-, Bildungs- und Freizeitangebote bis mindestens 14.30 Uhr statt. An diese gemeinsame, gebundene Kernzeit sollten sich ab 14.30 Uhr dann offene Bildungs- und Betreuungsangebote bis mindestens 16.00 Uhr anschließen, die freiwillig, jedoch nach Einwahl verbindlich besucht werden können. Je nach Bedarfslage können sich dann noch Randbetreuungen (Früh- und Spätbetreuung) anschließen.
Der Bedarf an Ganztagsangeboten wird auf 80 bis 90% geschätzt. Allein dieser hohe Bedarf rechtfertigt ein Ganztagskonzept, nach dem alle Kinder einer Grundschule bis mindestens 14.30 Uhr verbindlich und rhythmisiert gemeinsam lernen, spielen und soziale Erfahrungen machen. Das pädagogische Ganztagskonzept muss den Vor- und Nachmittag sinnvoll miteinander verknüpfen. Phasen der An- und Entspannung sollten sich abwechseln und den für Kinder so wichtigen Bildungsaspekt durch Unterricht und durch außerunterrichtliche Angebote begleitet durch qualifiziertes Personal in multiprofessionellen Teams sicherstellen.
Im Rahmen eines verbindlichen Konzeptes bis 14.30 Uhr bleibt noch genügend Zeit für außerschulische Aktivitäten in Sportvereinen, Musikschulen u.a. außerhalb der Schulzeiten, für diejenigen, die die offenen Angebote nicht nutzen möchten.
In der Umsetzung sollte mit der Grundschule ab 2021 mit Klasse 1 und 2 oder auch mit allen Klassen begonnen werden. Die in den Jahrgängen 5 und 6 in fast allen Regionen massiv steigenden Zahlen der Anmeldungen zeigen, dass eine schrittweise Erweiterung des Konzeptes auf die Klassen 5 und 6 wünschenswert wäre.
Der Landesverband Hessen im Ganztagsschulverband e.V. sieht in der Stellungnahme des Bundesverbandes vom 20. 08. 2020 zum aktuellen Stand der Debatte um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter die Grundlage für den Antrag des Landesverbandes.

Guido Seelmann-Eggebert, Vorsitzender des Landesverbandes HESSEN, Ganztagsschulverband e.V.

Termine

11.02.-15.02.2025
Ort: Messe Stuttgart, Halle 7 I Stand B 03
13.02.2025
Ort: Messe Stuttgart I ICS, Raum C6.1 (im Rahmen der didacta)

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