Aus dem hessischen Landtag
Von Dr. Guido Seelmann-Eggebert, Landesvorsitzender Hessen
Vorbemerkung Fragesteller:
Im Schuljahr 2019/2020 arbeiteten 611 Schulen in Profil 1 und 224 Schulen in Profil 2. 109 Schulen arbeiteten als gebundene Ganztagsschulen in Profil 3. Insgesamt 253 Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen nahmen am Pakt für den Nachmittag teil. 473 allgemeinbildende Schulen nahmen an keinerlei Ganztagsprogramm teil.
Im Schuljahr 2019/2020 nahmen 35.336 Schülerinnen und Schüler aus 26 Schulträgerbezirken in 253 Schulen am Pakt für den Nachmittag teil. An 28 Paktschulen wurden im Schuljahr 2018/2019 für die Zeit bis 14.30 Uhr Elternbeiträge erhoben, die sich landesweit zwischen 10 € und 89 € pro Monat bewegten. Für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten in der Zeit nach 14.30 Uhr wurden gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 20/956 von 208 Paktschulen Elternbeiträge erhoben, die sich landesweit je nach Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen zwischen 35€ und 170 € pro Monat bewegten.
Vorbemerkung Kultusminister:
Im laufenden Schuljahr 2020/2021 arbeiten insgesamt 1.225 Schulen im Landesprogramm. Dies sind 73 % aller Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Insbesondere der Anteil der Grundschulen und verbundenen Grundschulen, die in einem Landesprofil arbeiten, konnte in den letzten Jahren enorm gesteigert werden. Zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 nahmen 38 % aller Grundschulen und verbundenen Grundschulen an einem Ganztagsprofil teil. Im laufenden Schuljahr konnte der Anteil auf 64 % gesteigert werden. Bei der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an ganztägigen Angeboten belegt Hessen im bundesweiten Vergleich der Kultusministerkonferenz von 2018 den vierten Platz. Der Ausbau ganztägiger Angebote in Hessen ist auch das Ergebnis einer guten und stetigen Kooperation mit den Schulträgern. In den zurückliegenden, herausfordernden Monaten der weltweiten Coronapandemie haben sich die vielfältigen ganztägigen Angebote in den Schulen bestens bewährt und gezeigt, dass sie auch auf flexible Anforderungen und Bedarfe für die Einrichtung von Notbetreuungen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
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