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Offener Brief an das Hessische Kultusministerium zur Abwicklung der Abrechnung der Ganztagsmittel

Wiesbaden, 21.04.2020
„Abwicklung der bewilligten Zuwendungen für das Schuljahr 2019/2020 im Bereich der ganztägigen Angebote/Pakt für den Nachmittag in Folge des Coronavirus“ (26.03.2020) des hessischen Kultusministeriums. Stellungnahme des Ganztagsschulverbandes e.V. Hessen:

Sehr geehrte Frau Lehr,

Mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie und der damit verbunden Schulschließungen können auch die Angebote des Ganztags nicht im gewohnten Maße stattfinden.

Der hessische Ganztagsschulverband bewertet die zeitnahe Anpassung der „Abwicklung der bewilligten Zuwendungen für das Schuljahr 2019/2020 im Bereich der ganztägigen Angebote/Pakt für den Nachmittag in Folge des Coronavirus“ (26.03.2020) des hessischen Kultusministeriums positiv und sieht darin u.a. eine zumindest ansatzweise Gewährleistung der Qualitätsstandards ganztägig arbeitender Schulen in Hessen.

Hessische Schülerinnen und Schüler bekommen die schulischen Aufgaben momentan weitgehend über digitale Wege vermittelt. Diese neuen digitalen Wege des Schulunterrichts bergen viele Chancen, aber auch Risiken in sich. Nicht jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat Zugang zu einem Computer oder Smartphones; es gibt Familien, die Sprachschwierigkeiten haben, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und es kann nicht immer gewährleistet werden, dass die Lehrkräfte alle Schülerinnen und Schüler erreichen. Hinzu kommt, dass Eltern ihre Kinder beim Homeschooling nicht immer unterstützen können. Sowohl die häusliche Ausstattung mit der digitalen Hardware, wie auch die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind unterschiedlich und nicht jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der Lage, selbstständig und strukturiert zu arbeiten. Solche Fähigkeiten sind bei Schülerinnen und Schülern, die leistungsstärker sind, häufig ausgeprägter vorhanden. Digitales Lernen kann deshalb zu einer Verstärkung der Chancen-Ungleichheit führen. Laut der jüngsten Veröffentlichung der nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, ist zu befürchten „…dass die Krise in Deutschland, ohnehin stark ausgeprägte soziale Ungleichheit in Bezug auf Zugänge zu Betreuung und Unterricht sowie in Bezug auf Lernleistungen und Bildungserfolge verstärkt…“ (Dritte Ad-hoc-Stellungnahme: Coronavirus Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden, Leopoldina, Halle, 13. 04. 2020).

Dem gegenüberzustellen ist die Veröffentlichung im hessischen Amtsblatt 05/18, wonach die Angebote von ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen, die Heterogenität der Schülerschaft berücksichtigen, das Förderkonzept der Schule miteinbeziehen und die Fähigkeit zum selbstgesteuerten Lernen stützen sollen.
(vgl. Hessisches Amtsblatt)

Die am 26.03.2020 veröffentlichten Hinweise und geänderten Vorgaben sind ein positives Beispiel dafür, dass ministeriale Beschlüsse, die sich nah am Alltag der Schulen halten, in unterstützender Weise auf die sinnvolle Verausgabung von Landesmitteln einwirken können und darüber hinaus selbst in Krisenzeiten als Motor für Qualitätsmaßnahmen wirken können.

Im aktuellen Fall gibt das Kultusministerium ganztägig arbeitenden Schulen Spielräume, die es einerseits ermöglichen, zuverlässigen und zum Teil langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, neben dem Einsatz in der Notbetreuung, die Arbeit im Schulalltag zu erhalten. Sie bieten aber auch Freiräume, um in Zeiten der Schulschließung, im Sinne der Qualitätsmerkmale ganztägig arbeitender Schulen, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.

Ganz besonders wichtig ist es, dabei zu betonen, dass durch die aktuellen Anpassungen, das, als gefährdet bezeichnete Qualitätsmerkmal der Chancengleichheit, durch Ganztagsmittel gefördert werden kann. Es ist z. B. möglich, Ganztagsmitarbeiter einzusetzen, die anbieten, einzelne Schülerinnen und Schüler telefonisch oder per Chat oder Videokonferenz bei den Schularbeiten zuhause zu begleiten. Das kann sogar so weit gehen, dass, wie zum Beispiel an der Taunusschule in Bad Camberg, eine tägliche Begleitung in abgestimmten Zeiträumen, die einen rhythmisierten Tagesablauf fördert, angeboten werden kann. So können Schülerinnen und Schüler durch ihnen bekannte, im Umgang mit schulischen Aufgaben erfahrene, Ganztagsmitarbeiter dabei unterstützt werden, in Zeiten der Schulschließung, zuhause Strukturen selbstständigen Lernens und Arbeitens zu entwickeln.

Die Hinweise des Kultusministeriums helfen den hessischen Schulen mit ganztägigem Angebot, Sicherheit für die Abwicklung der Angebote zu erhalten und weiterhin, wenn auch beschränkt, im Sinne der Qualitätsmerkmale ganztägig arbeitender Schulen zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

G. Seelmann-Eggebert,

(Landesvorsitzender)

Termine

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Ort: Messe Stuttgart, Halle 7 I Stand B 03
13.02.2025
Ort: Messe Stuttgart I ICS, Raum C6.1 (im Rahmen der didacta)

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