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Presse­mitteilung des Ganz­tags­schul­verbandes zum Rechts­anspruch

Hamburg, 6. Juli 2024
Keine Zeit für Gra­ben­kämp­fe – Ganz­tags­schul­ver­band for­dert ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen für den Rechts­an­spruch auf einen Ganz­tags­platz

Ab dem Schuljahr 2025/26 hat nach dem Plan der Bundesregierung jedes Kind im Grundschulbereich einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Doch statt zu klären, wie ausreichend Personal gefunden und Raum für den erwarteten Zulauf an den Ganztagsschulen geschaffen werden kann, streiten sich die Bildungs- und Sozialministerien in den Bundesländern über die Zuständigkeit. Im Klartext: Niemand möchte bezahlen.

„Die Frage der Zuständigkeit und Finanzierung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn ohne landesrechtliche Regelungen des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz bleibt die Umsetzung nicht mehr als bildungspolitische heiße Luft – zum Schaden der Kinder“, sagt Eva Reiter, 1. Bundesvorsitzende des Ganztagsschulverbands. „Darüber hinaus benötigen wir verbindliche Qualitätsstandards für Ganztagsschulen“, fordert Reiter.

Anlass zur Sorge, dass Qualität und Finanzierung auf der Strecke bleiben, bietet das Gutachten des Bielefelder Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Johannes Hellermann. In einem Gutachten für die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen kommt er zum Ergebnis, dass es zweifelhaft sei, dass der Bund die Zuständigkeit für den Rechtsanspruch habe, denn dieser sei eher dem Bildungsbereich und damit der Länderkompetenz zuzuordnen. Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Jugendhilfe- und Grundschulaufgaben sei nicht zu erkennen. Auch auf der Landesebene fehle eine entsprechende Neuregelung und es sei somit nicht mit der rechtsstaatlich erforderlichen Bestimmtheit festgelegt, ob die Aufgabe von den örtlichen Jugendhilfe- oder Grundschulträgern ausgeführt werden soll. Als Reaktion auf das Gutachten hatten auch der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW davor gewarnt, dass die Qualität des Ganztags im Grundschulbereich ab 2026 von der kommunalen Kassenlage abhängt, wenn die Länder keine Ausführungsgesetze zum Rechtsanspruch vorlegen.

Der Ganztagsschulverband e.V. ist überzeugt: „Die Länder müssen nun zügig rechtsfrei klären, wer zuständig ist und wer die Kosten übernimmt. Im besten Fall handeln Schule und Jugendhilfe gemeinsam und nutzen die Chance, einen Beitrag zur Schulentwicklung und zum Abbau sozialer Ungerechtigkeiten zu leisten. Die Zeit drängt.“, so Reiter abschließend.

Der Ganztagsschulverband e.V. setzt sich als Mitgliederverband auf Bundes- und Länderebene für die Etablierung und Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Schulen in Deutschland ein. Dabei vertreten wir die Interessen aller am Ganztag beteiligten Akteure. Wir bieten Vernetzung, Informationen, Ideen und Beratung.

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Christoph Bülau

  1. Bundesvorsitzender des Ganztagsschulverbandes e. V.

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