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Statement des Ganztags­schul­ver­bandes zur geplanten Frist­verlänge­rung des Ganztags­finanz­hilfe­gesetz

Ham­burg, 23. Ok­to­ber 2024
Ver­läss­lich­keit statt hei­ßer Nadel – am Recht­an­spruch nicht rüt­teln

Der Ganztagsschulverband begrüßt die Forderung der Bundesländer nach einer Verlängerung des Ganztagsfinanzhilfegesetz grundsätzlich. Über das Gesetz können die Bundesländern vom Bund Fördermittel u.a. für den Neubau, Umbau, die Erweiterung und Sanierung von ganztägigen Einrichtungen beantragen. Zugleich warnt der Verband davor, dass sich diese Fristverlängerung auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026 auswirkt. „An seiner Realisierung darf nicht gerüttelt werden. Denn wir alle wissen um die pädagogische Chance des Ganztags – für eine kindgerechte, ganzheitliche Bildung und Erziehung“, betont die Vorsitzende des Verbandes Eva Reiter.

Der Fachkräftemangel im Bauwesen und der kommunalen Verwaltung ist hinreichend bekannt. Viele Kommunen werden, darauf hat der Ganztagsschulverband immer wieder hingewiesen, nicht in der Lage sein, die im Gesetz festgelegten Fristen zu erfüllen. Eine Verlängerung dient der Planungssicherheit aller. Sie eröffnet die Chance, dass nichts überstürzt, unausgegoren geplant und gebaut werden muss, sondern Zeit für eine sinnvolle Planung bleibt, in die auch alle relevanten Akteure (Schulen, deren Kooperationspartner:innen, Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Eltern, Schüler:innen) eingezogen werden sollten.

Die Fristverlängerung führt nach Ansicht des Ganztagsschulverbandes dazu, dass sich alle länger mit Übergangslösungen (Doppelnutzungen, Zwischennutzungen, Container) arrangieren müssen. Reiter: „Wenn hierzu eine enge Absprache und gute Kooperation vor Ort besteht, ist das aber zu bewältigen.“

Gut wäre, wenn es gelänge, einerseits kurzfristige Lösungen für den nötigen Ausbau bis 2026 zu finden. Mindestens ebenso wichtig ist aber nach Ansicht des Ganztagsschulverbandes die grundsätzliche Behebung des massiven Sanierungsstaus von rund 55 Milliarden Euro an allen Schulen und Ganztageseinrichtungen. Gute Ganztagsschulen müssen auch architektonisch zu inklusiven und kindgerechten Lern- und Lebensräumen mit einer hohen Aufenthaltsqualität werden, die den vielfältigen Bedürfnissen und Ansprüchen aller Beteiligten über den ganzen Tag hinweg entsprechen. Dafür müssen die Schulbauverordnungen der Bundesländer um den erweiterten Raum- und Flächenbedarf des Ganztags ergänzt werden.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Berichterstattung
Eva Reiter, 1. Bundesvorsitzende des Ganztagsschulverbandes e.V.

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